TRANSPARENZ

DOKUMENTE

03

Unternehmensidentität

Logo, Handelsregisterauszug und Registrierungsunterlagen des Unternehmens.

05

Verhaltenskodex für Lieferanten

Ethische Standards und Anforderungen, die wir an unsere Geschäftspartner stellen.

06

Meldung von gesellschaftswidrigem Verhalten

Bedingungen und Verfahren gemäß dem Gesetz Nr. 54/2019 Z.z. über den Schutz von Hinweisgebern.

Wie man eine Meldung einreicht

Die Gesellschaft FENEGA, s.r.o. hat eine interne Vorschrift erlassen, die das Verfahren zur Einreichung und Prüfung von Meldungen über gesellschaftswidriges Verhalten gemäß dem Gesetz Nr. 54/2019 Z.z. regelt.

Verantwortliche Person / Einreichungswege

Schriftlich

Alžbeta Vereščáková

Kračúnovce 51, 087 01 Kračúnovce, Zu Händen der verantwortlichen Person

Elektronisch

verescakova@fenega.sk

Durchgehend erreichbar, auch anonym möglich

Mündlich

Wird protokolliert

Im Büro der beauftragten Person

Gesellschaftswidriges Verhalten umfasst:

  • Straftaten (Kriminalität)
  • Übertretungen und andere Verwaltungsdelikte
  • Unrechtmäßige, unethische oder gesetzwidrige Praktiken am Arbeitsplatz

Staatsanwaltschaft Administrative authorities

Externe Meldesysteme Public Prosecutor's OfficeStaatsanwaltschaft Administrative authoritiesVerwaltungsbehörden Whistleblower Protection OfficeAmt für den Schutz von Hinweisgebern EU institutions → EU-Institutionen
Herunterladen: Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern
Nützliche Links

Relevante Institutionen und Portale im Bereich Umwelt, Gesetzgebung und Industrie.

Relevantné inštitúcie a portály v oblasti životného prostredia, legislatívy a priemyslu.